Interaktive Demodaten

Drei Standorte.
Ein Konsens.

So verbindet der KonsensNavigator Anlagen, Bescheide und Abfallbewegungen – vom Gesamtüberblick bis zum einzelnen Prüfpunkt.

Beispielbetrieb
keine Echtdaten
KONSENSNAVIGATORBeispielbetrieb · Übersicht 2026
Demodaten aktiv
Standorte03gemeinsam geprüft
Anlagenbereiche06bis auf Anlagenebene
Schlüsselnummern09mit Bezeichnung und Verfahren
Zulässigkeitsabweichungen01am Deponiestandort
STANDORT 01

Deponie

Bescheidkonsens und aktuelle rechtliche Zulässigkeit werden getrennt geprüft.

1 SN nicht zulässig
Bescheide03gezeigte SN03nicht zulässig01
ANLAGENSTRUKTUR2 Bereiche
Anlieferung→Waage & Eingang→Deponiekörper D-01
SCHLÜSSELNUMMERN AM STANDORT3 im Bescheid · 1 nicht zulässig
SN 31411/45Aushubmaterial – nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Aushubvorhabens gemäß Kleinmengenregelung · D1 – Ablagerung in oder auf dem Bodengedeckt · D1
SN 31411/29Aushubmaterial – nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse BA gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder Bodenaushubdeponiequalität sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile · D1 – Ablagerung in oder auf dem Bodengedeckt · D1
SN 31411/33Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität · im Bescheid angeführt · auf der Bodenaushubdeponie kein zulässiges Verfahrennicht zulässig

AVV-Hinweis: Die SN 31411/33 ist im Standortbescheid angeführt. Seit 1. Jänner 2022 steht sie nach der Abfallverzeichnisverordnung 2020 jedoch für Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität und ist daher auf einer Bodenaushubdeponie nicht zulässig. Der Navigator weist sie deshalb trotz ihrer Anführung im Bescheid als „nicht zulässig“ aus. Abfallverzeichnisverordnung 2020 im RIS ↗

KONSENS & BILANZPrüfstand
  • SN 31411/45Am Deponiestandort mit D1 gedecktzulässig
  • SN 31411/29Am Deponiestandort mit D1 gedecktzulässig
  • SN 31411/33Im Bescheid angeführt, auf der Bodenaushubdeponie seit 2022 nicht zulässignicht zulässig
  • BilanzbewegungSN 31411/33 bei Buchung als rechtlich nicht zulässig markierenPrüfpunkt
ZULÄSSIGKEITgezeigte SN
2/3

Alle drei SN sind im Bescheid angeführt. SN 31411/45 und 31411/29 sind mit D1 zulässig; SN 31411/33 ist auf der Bodenaushubdeponie nicht zulässig.

Navigator-Logiken

Dieselben Daten. Fünf klare Sichten.

Je nach Fragestellung zeigt der Navigator Schlüsselnummern, Standorte, Anlagen und Verfahren aus einem anderen Blickwinkel.

Zulässigkeit prüfen

Eine SN gilt nicht automatisch für den ganzen Betrieb.

Entscheidend sind der konkrete Standort, die konkrete Anlage und das gebuchte Verfahren.

01Schlüsselnummer→02Standort→03Anlage oder Lager→04Verfahren→05Bilanzbewegung
BEISPIELHAFTE ZUORDNUNG DERSELBEN SNSN 31409 · Bauschutt (keine Baustellenabfälle)
ST-01Deponie

Nicht im Genehmigungsumfang

nicht gedeckt · kein Verfahren
ST-02BRM-Aufbereitung

BRM-Aufbereitung mit R5_06

R5_06 · gedeckt
ST-03Zwischenlager

Nicht im Genehmigungsumfang

nicht gedeckt · kein Verfahren

Hinweis: Bezeichnungen, Mengen, Schlüsselnummern, Verfahren und Prüfstände sind ausschließlich illustrative Demodaten. Die tatsächliche Navigator-Struktur wird aus den Bescheiden, Anlagen und Bewegungsdaten des jeweiligen Betriebs aufgebaut.

Ihr Betrieb. Ihre Daten. Ihr Konsens.

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